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Kryptosteuern in Belgien

Grundsätzlich sind alle Einkommen von Einwohnern in Belgien steuerpflichtig. Das belgische Steuerrecht unterscheidet zwischen den folgenden vier Einkommenskategorien: 

  • Einkünfte aus Erwerbs- und Aufsichtsratstätigkeiten
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, gewerbliche Einkünfte und Rente 
  • Einkünfte aus Liegenschaften 
  • Vermögenseinkünfte, inklusive Dividenden, Zinsen und Tantiemen
  • Andere sonstige Einkünfte

Das belgische Steuerrecht ist in Bezug auf Kryptowährungen recht begrenzt. Das SDA hat diesbezüglich eine Mitteilung veröffentlicht: „Investitionen aus Kryptowährungen sind gewöhnlich spekulativer Natur und die daraus resultierenden Einkünfte werden daher als ‚sonstige Einkommen‘ behandelt.“ 

Dies bedeutet allerdings nicht, dass jeder, der Einkünfte durch Kryptowährungen erwirtschaftet hat, besteuert wird. Der Gebrauch des Begriffs „gewöhnlich“ deutet an, dass gewisse Investitionen auch nicht-spekulativ sein können. In Bezug auf den Beschluss heißt es: „Eine Entscheidung der FÖD Finanzen, wie das Steuerrecht auf bestimmte Situationen und Transaktionen angewendet wird, hatte bisher noch keine Auswirkungen auf die Besteuerung gehabt.“ 

Welche Steuern anfallen

Grundsätzlich sind Kapitalgewinne bei natürlichen Personen in Belgien nicht steuerpflichtig, sofern sie nicht für geschäftliche Zwecke verwendet wurden. 

Kryptosteuerverordnung in Belgien

Allerdings bestehen Ausnahmen von der allgemeinen Befreiung für bestimmte Arten von Kapitalgewinnen, einschließlich Kapitalgewinnen aus spekulativen Tätigkeiten. Der Kapitalgewinn wird als spekulativ betrachtet, wenn der Anleger ein erhebliches Risiko beim Erwerb eingeht und beabsichtigt, hohe Gewinne aus dem Erwerb zu erzielen.

Die Sondersteuerinspektion (STI) hat bekanntgegeben, dass Kapitalgewinne aus spekulativen Transaktionen mit Krypto-Assets steuerpflichtig sind. Demnach unterliegt der realisierte Gewinn aus spekulativen Transaktionen bei Privatinvestoren einem Steuersatz von 33%. Alle Einwohner Belgiens sind zudem Kommunalsteuerpflichtig. Die kommunalen Steuersätze liegen zwischen 0% und 9% auf das steuerpflichtige Einkommen. Der Gewinn ist allerdings von der Steuer befreit, sofern er aus Tätigkeiten stammt, die weder spekulativ sind noch als gewerblich betrachtet werden können. 

Wenn ein Privatanleger einen Gewinn aus Krypto-Assets-Transaktionen erzielt, der als gewerbliches Einkommen angesehen wird, unterliegt der realisierte Gewinn einem progressiven Steuersatz von 25% bis 50%. 

Wenn der Gewinn von einem Unternehmen erzielt wird, werden die Gewinne aus Krypto-Asset-Transaktionen ebenfalls in die steuerpflichtigen Gewinne miteinbezogen und unterliegen der gewöhnlichen Körperschaftssteuer von 25%, während Verluste absetzbar sind. 

Mining

Professionelle Trader oder „Bitcoin Miner“ müssen ihre Gewinne unter XVII mit der Kennzahl 1600/2600 angeben. Auch hier können gewerbliche Ausgaben angegeben werden, allerdings unter der Kennzahl 1606/2606. 

ICOs und Airdrops

Die Klassifikation von Krypto-Assets als „Sicherheit“ oder „Nützlichkeit“ hat auch Auswirkungen auf die Buchhaltung und Besteuerung. Im Falle des ausstellenden Unternehmens ist die buchhalterische Handhabe abhängig von den spezifischen Umständen der Transaktion. Die Klassifizierung der Krypto-Assets ist abhängig von den übertragenen Rechten. Sie können als Verbindlichkeit oder Rückstellung, als Eigenkapital oder Schuld, oder als Einkommen zählen – je nach Klassifikation unterscheidet sich die Besteuerung (sowohl für die Einkommensteuer als auch für die Mehrwertsteuer).

Wieviel Steuern muss ich auch meine Krypto-Assets in Belgien zahlen?

Steuerpflichtige können, wenn sie ihre Steuern nicht angeben oder zahlen, mit einer Geldstrafe und Steuernachzahlung belangt werden (dies gilt auch für Fälle, in denen die Steuerbehörde nicht einverstanden damit ist, wie der Steuerpflichtige seine Transaktionen angeben hat).

Der Steuerpflichtige kann ein verbindliches Bezugsrecht beantragen, um seine persönliche Steuerbehandlung zu bestätigen. Wenn der belgische Anleger von Krypto-Assets Gewinne auf seine Transaktionen erzielt, ist die zu zahlende Steuer abhängig von der Klassifikation des realisierten Gewinns, wie im Folgenden angegeben: 

1. Gewerbliche Einkünfte werden progressiv besteuert:

  • Bis 13‘540€ = 25% 
  • 13‘541€ bis 23‘900€ = 40% 
  • 23‘901€ bis 41‘360€ = 45% 
  • Über 41‘361€ = 50%

 

2. Kapitalerträge aus spekulativen Einkünften:

Erträge unterliegen einer Steuer von 33% und müssen in der Steuererklärung unter „sonstige Erträge“ angegeben werden. Zudem obliegt der steuerpflichtige Ertrag der Kommunalsteuer von 0% bis 9%.

3. Kapitalerträge, die weder spekulativ noch gewerblich sind:

Diese Erträge sind von der Steuer befreit.

Indirekte Steuern

Mehrwertsteuer

Hinsichtlich der Mehrwertsteuer, gibt es in Belgien keine spezifischen Gesetze oder andere Richtlinien für die Behandlung von Krypto-Assets. Die einzige Richtlinie ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieses hat entschieden, dass der Tausch von Krypto- zu Fiat Währung und umgekehrt von der Mehrwertsteuer befreit ist. Daher fällt in Belgien keine Mehrwertsteuer für den An- und Verkauf von Krypto-Assets an. 

Stempelsteuer

In Belgien fallen keine Transaktionssteuern an. 

Auf welcher Steuererklärung gebe ich meine Krypto-Assets an?

Das belgische Steuerjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Steuererklärung für das Einkommensjahr muss im folgenden Jahr eingereicht werden. Alle, die in „gutem Glauben“ Krypto-Anlagen erwerben, müssen ihre Gewinne nicht angeben. Allerdings müssen Spekulanten ihre Gewinne im zweiten Teil der Steuererklärung, unter XV „sonstige Einkommen“ unter der Anlage „B. Sonstige Einkommen“ mit der Kennzahl 1440/2440 angeben. Die Anschaffungskosten können unter der Kennzahl 1441/2441 angegeben werden. 

Bestandsführung

Anleger von Krypto-Assets müssen detaillierte Aufzeichnungen ihrer Bestände führen, um diese in ihrer Steuererklärung angegebenen Informationen zu belegen. Diese Aufzeichnungen beinhalten: 

  • Das Transaktionsdatum 
  • Die Art der Digitalwährung 
  • Ob sie durch Mining, Kauf oder Akquise in Besitz kamen
  • Die Adresse des Coins 
  • Eingangswert des Coin; also der Marktwert in Euro zum Zeitpunkt des Eingangs     
  • Transaktionsprotokoll 
  • Kontoauszüge 
  • Miningprotokolle, welche die Anzahl der durch Mining eingegangen Kryptowährungen zeigt sowie ihr Auszahlungsdatum. 
  • Jahresabschluss
  • Berichte und andere Dokumente von Börsen, Brokern, Wallets, etc.

Weitere Informationen 

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