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Kryptowährungen versteuern in der Schweiz: Alles, was Sie wissen müssen!

Die Schweiz hat eine komplexe vielschichtige Steuerstruktur für die Einkommenssteuer, die auf drei verschiedenen Ebenen erhoben wird:

  • Bundessteuern (die in der ganzen Schweiz gelten);
  • Kantonale Steuern (die in jedem der 26 Kantone gelten und auf den eigenen Steuergesetzen und Steuersätzen jedes Kantons basieren); und
  • Gemeindesteuern (Gemeinden richten sich nach dem kantonalen Steuerrecht, dürfen aber mit gewissen Einschränkungen ihre eigenen Gemeindesteuersätze festlegen).

Im folgenden lernen Sie mehr über die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen in der Schweiz.

Wie werden Kryptowährungen in der Schweiz besteuert?

Die Steuergesetze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton erheblich, so dass ein Anleger in jedem Kanton die Steuergesetze seines eigenen Kantons berücksichtigen muss, um seine Steuerpflichten zu bestimmen. Informationen über die steuerliche Behandlung von Transaktionen mit Kryptowährungen werden häufig auf den offiziellen Websites der Kantone veröffentlicht.

Während jeder der 26 Kantone in der Schweiz seine eigenen Vorschriften hat, haben wir Informationen zu den vier größten Kantonen, nämlich Zürich, Bern, Luzern und Zug, zusammengestellt.

Bitte beachten Sie, dass dieser Leitfaden als allgemeiner Überblick über die wichtigsten Kantone der Schweiz dient und dass ein professioneller Wirtschaftsprüfer erforderlich ist, um sicherzustellen, dass die Steuern vollständig und korrekt bezahlt werden.

Kanton Zürich

Crypto Assets werden in Zürich als digitale Rechnungseinheiten angesehen, die als Zahlungsmittel und Kapitalanlage dienen können und nicht als Wertpapiere. Der Besitz von Anteilen an Krypto-Assets gilt finanziell als vergleichbar mit dem Besitz von Bargeld oder Edelmetallen.

Kryptosteuerregulierung in der Schweiz

Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen, die Privatvermögen darstellen, sind steuerfrei, die damit verbundenen Veräußerungsverluste bleiben ebenfalls steuerlich unberücksichtigt.

Im Allgemeinen wird Betriebsvermögen zu denselben Grenzsteuersätzen besteuert wie Einkommen aus selbständiger Tätigkeit. Dies gilt auch für den gewerblichen Handel mit Kryptowährungen. Nachfolgend sind die Grenzsteuersätze für Zürich aufgeführt (ledige Steuerpflichtige). Für die zusätzlichen Gemeindesteuern muss der obige Satz mit dem jeweiligen Gemeindesteuerfaktor multipliziert werden, der zwischen 0,75 und 1,34 variiert (z.B. wendet die Stadt Zürich einen Gemeindesteuerfaktor von 1,19 an). 

Bei der Kirchensteuer wird die obige Grundsteuer mit dem Kirchensteuerfaktor multipliziert, der zwischen 0,06 und 0,15 liegt. Zürich hat einen Vermögenssteuersatz von 4,8 %, wobei die ersten CHF 77.000 steuerfrei sind.

Steuerbares Einkommen (in CHF) (CFA)                   Steuersätze (CFA)

0 - 6.700 0%

6.701 - 1.1400 1 % steuerpflichtiges Einkommen

11.401 - 16.100 94 + 3 % zu versteuerndes Einkommen über 11.400

16.101 - 23.700 235 + 4 % zu versteuerndes Einkommen über 16.100

23.701 - 33.000 539 + 5 % zu versteuerndes Einkommen über 23.700

33.001 - 43.700 1.004 + 6 % zu versteuerndes Einkommen über 33.000

43.701 - 56.100 1.646 + 7 % zu versteuerndes Einkommen über 43.700

56.101 - 73.000 2.514 + 8 % zu versteuerndes Einkommen über 56.100

73.001 - 105.500 3.866 + 9 % steuerpflichtiges Einkommen über 73.000

105501 - 137.700 6.791 + 10 % zu versteuerndes Einkommen über 105.500

137.701 188.700 10.011 + 11 % zu versteuerndes Einkommen über 137.700

188.701 254.900 15.621 + 12 % zu versteuerndes Einkommen über 188.700

254.901 und mehr 23.565 + 13 % zu versteuerndes Einkommen über 254.900

Weitere Informationen: https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/treuhaender/steuerbuch/steuerbuch-definition/zstb-16-5.html

Kanton Bern

Im Berner Steuerrecht sind Kapitalgewinne aus der Veräusserung von beweglichen Sachen des Privatvermögens steuerfrei und auch die damit verbundenen Kapitalverluste bleiben steuerlich unberücksichtigt (Art. 29 Bst. k StG bzw. Art. 16 Abs. 3 DBG).

Betriebsvermögen wird grundsätzlich mit den gleichen Grenzsteuersätzen besteuert wie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Dies gilt für den kommerziellen Handel mit Krypto-Assets. Die Einkommensteuer beträgt 12 %. Bern hat einen Vermögenssteuersatz von 5,8 %, wobei die ersten CHF 77.000 befreit sind. Unternehmen in Bern unterliegen einer Steuer von 12,3%.

Weitere Informationen: http://www.taxinfo.sv.fin.be.ch/taxinfo/pages/viewpage.action?pageId=1519419497

Kanton Luzern

Im Sinne des Luzerner Steuerrechts sind Kapitalgewinne aus der Veräusserung von beweglichen Vermögenswerten, die Privatvermögen darstellen, steuerfrei und die damit verbundenen Kapitalverluste ebenfalls steuerlich unberücksichtigt (Art. 31 Abs. 1i StG). Qualifiziert sich jemand jedoch als professioneller Händler, gelten die Gewinne aus dem Handel mit Krypto-Assets als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und unterliegen der Besteuerung mit den Grenzsteuersätzen. Dies gilt für den kommerziellen Handel mit Krypto-Assets. Kryptowerte unterliegen der Vermögenssteuer (§ 43 Abs. 1 StG). Firmen in Luzern unterliegen dem Steuersatz von 12%. Der höchste Grenzsteuersatz für Einzelpersonen liegt in Luzern bei 23,1 %. Luzern hat eine Vermögensquote von 3%.

Weitere Informationen: https://steuerbuch.lu.ch/index/band_1_weisungen_stg__vermoegenssteuer_kryptowaehrungendigitalevermoegenswerte.html

Kanton Zug

Zug gilt als die Heimat der Crypto-Valleys, dementsprechend wird es zwangsläufig eine stärkere regulatorische Prüfung von Krypto-Assets anziehen.

Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen, die Privatvermögen darstellen, sind steuerfrei, die damit verbundenen Veräußerungsverluste bleiben ebenfalls steuerlich unberücksichtigt.

Hält eine Person ein Krypto-Asset als selbständige Tätigkeit oder als Entgelt für Lieferungen oder Leistungen, so gilt es als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Haupt- oder Nebentätigkeit) und ist steuerpflichtig. Zur Bestimmung der Höhe der Erträge wird der Wert zum Zeitpunkt des Erhalts des Krypto-Asset-Erlöses in den Gegenwert von Schweizer Franken umgerechnet. Der höchste Grenzsteuersatz für Privatpersonen liegt in Zug bei 23,1 %, ebenso ein Vermögenssteuersatz von 2,5 %. Der Körperschaftsteuersatz ist von 14,35 % auf 11,91 % im Jahr 2020 gesunken.

Weitere Informationen: https://www.zg.ch/behoerden/finanzdirektion/steuerverwaltung/kryptowaehrungen

Schweiz Bundessteuern

Mining

Das Mining von Krypto-Assets gilt als selbstständige Tätigkeit und unterliegt der Einkommensteuer zu den Grenzsätzen von 0,77 % bis 11,5 %.

ICOs und Airdrops

Die Schweizer Steuerbehörden haben die steuerliche Behandlung von ICOs und Airdrops nicht bestätigt. Derzeit gibt es keinen Konsens über die steuerliche Behandlung solcher Transaktionen, dementsprechend muss jede spezifische Transaktion auf der Grundlage der Fakten des jeweiligen Falls betrachtet werden.

Wie viel Steuern müssen Sie auf Krypto-Assets zahlen?

Der Steuerbetrag wird aus dem Nettogewinn oder -verlust zum Zeitpunkt des Verkaufs berechnet, dh aus dem Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten (einschließlich der Transaktionskosten). Die Einkünfte aus Kryptovermögen werden mit allen anderen Einkünften des Steuerpflichtigen zusammengerechnet und mit einem progressiven Steuersatz besteuert (alleinstehende Steuerpflichtige):

Steuerbares Einkommen (CHF)                        Steuersätze (CHF)

0 - 14.500 0%

14.501 - 31.600 0,77 % zu versteuerndes Einkommen

31.601 - 41.400 131,65 + 0,88 % zu versteuerndes Einkommen über 3.1600

41.401 - 55.200 217,90 + 2,64 % zu versteuerndes Einkommen über 41.400

55.201 - 72.500 582,20 + 2,97 % zu versteuerndes Einkommen über 55.200

72.501 - 78.100 1.096,00 + 5,94 % zu versteuerndes Einkommen über 72.500

78.101 - 10.3600 1.428,60 + 6,60 % zu versteuerndes Einkommen über 78.100

10.3601 - 13.4600 31.11,60 + 8,80 % zu versteuerndes Einkommen über 103.600

13.4601 - 17.6000 5839,60 + 11,00 % zu versteuerndes Einkommen über 134.600

17.6001 - 75.5200 10.393,60 + 13,20 % zu versteuerndes Einkommen über 176.000

75.5201 und darüber 868.48,00 + 11,50 % zu versteuerndes Einkommen über 755.200

Für Unternehmen wird die eidgenössische Körperschaftssteuer pauschal mit 8,5 % des steuerbaren Einkommens erhoben.

Indirekte Steuer

Stempelsteuer

Die Wertpapiererwerbssteuer fällt nur für entgeltlich übertragene Wertpapiere im Sinne des eidgenössischen Stempelsteuergesetzes an.

Vermögenssteuer

Auf Bundesebene wird keine Vermögenssteuer erhoben. Alle Kantone erheben eine Vermögenssteuer, die auf dem Saldo des weltweiten Bruttovermögens der Steuerpflichtigen abzüglich der Schulden basiert; Diese Vermögenswerte müssen den Saldo der Krypto-Vermögenswerte enthalten, die in einer digitalen Brieftasche aufbewahrt werden.

Krypto-Vermögenswerte werden auf der Grundlage ihres Marktpreises am 31. Dezember eines jeden Steuerjahres bewertet. Für die zehn beliebtesten Kryptowährungen (darunter Bitcoin, Ethereum und Litecoin) veröffentlicht die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) offizielle Steuerwerte basierend auf dem Durchschnittswert verschiedener Handelsplattformen.

Hat die ESTV keinen Schlusswert für ein Krypto-Asset veröffentlicht, wird der Jahresendmarktwert anhand des auf der Handelsplattform verwendeten Wertes ermittelt.

Mehrwertsteuer (MwSt.)

Der Umtausch von Krypto-Assets in Euro und umgekehrt ist von der Mehrwertsteuer befreit, dh der Kauf, Verkauf oder die Übertragung von Krypto-Assets in Fiat fallen keine Mehrwertsteuer an.

In Bezug auf Krypto-Asset-Mining-Aktivitäten haben die Schweizer Steuerbehörden klargestellt, dass Anleger keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen müssen. Da die Belohnungen durch das Mining des Blocks und nicht durch die Bereitstellung einer Dienstleistung für einen Kunden erhalten werden.

Situs-Steuer

Zurich erhebt weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer.

Auf welchen Steuerformularen melden Sie Krypto?

Anleger sind verpflichtet, den Marktwert ihrer Krypto-Assets in ihrer Steuererklärung anzugeben. Dazu gehören die Anzahl der Einheiten jedes gehaltenen Krypto-Assets sowie deren jeweiliger Wert.

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die Steuerverwaltung hat keine Reihe von Dokumenten und Informationen vorgeschrieben, die Investoren von Krypto-Assets vorlegen müssen, aber die Investoren von Krypto-Assets müssen detaillierte Aufzeichnungen führen, um die in ihrer Steuererklärung angegebenen Informationen zu belegen. Diese Informationen können Folgendes umfassen:

  • Das Datum der Transaktion;
  • Den Wert der gekauften oder verkauften Einheiten;
  • Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn; und
  • Die Anzahl der Einheiten

Mehr Informationen:
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/direkte-bundessteuer/fachinformationen-dbst/kryptowaehrungen.html

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