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Kryptosteuern in Dänemark

Das dänische Steuerrecht gilt für in Dänemark ansässige Personen, die Kryptowährungen innerhalb und außerhalb des Landes handeln. Nach dem dänischen Steuergesetz werden Kryptowährungen als ein Zahlungssystem gesehen, mit denen Transaktionen ohne weitere Regulierungen ausgeführt werden können. Aufgrund dessen entschied die dänische Steuerbehörde (SKAT), dass Kryptowährungen nicht dem Steuerkontrollgesetz unterliegen.

Welche Steuern anfallen

Die SKAT betrachtet Transaktionen mit Kryptowährungen als persönliche Angelegenheit. Dies bedeutet, dass alle Gewinne aus Krypto-Assets von der Steuer befreit und Verluste steuerlich nicht absetzbar sind. 

Kryptosteuerverordnung in Dänemark

Allerdings gelten zwei Ausnahmen, in denen Gewinne besteuert werden müssen und Verlust absetzbar sind – und zwar folgende: 

Der Handel mit Krypto-Assets

Die erste Ausnahme gilt für alle Privatpersonen, die Kryptowährungen durch Mining generieren oder damit handeln, und zwar dann, wenn Sie die digitalen Münzen als spekulative Investition erhalten haben, mit dem Ziel diese zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend weiterzuverkaufen. Damit die SKAT feststellen kann, ob eine Weiterverkaufsabsicht bestand, muss die Privatperson folgende Informationen zur Bewertung bereitstellen: 

  • Den Zeitpunkt des Kaufs der Kryptowährung
  • Den Verwendungszweck des Kaufs 
  • Den gezahlten Betrag für den Kauf der Kryptowährung 
  • Etwaiges wissenschaftliches Interesse und den Hintergrund der Person, welche die Kryptowährung gekauft hat. 
  • Handelsmuster

Mining

Wenn Sie Ihre Digitalwährung als Teil eines gewinnorientierten Geschäfts kaufen z.B. bei größerer Mining- oder Handelsgeschäften, dann müssen nach dänischem Steuerrecht folgende Umstände miteinbezogen werden, um festzustellen, ob eine gewerbliche Tätigkeit für die zweite Ausnahme der Besteuerung zutrifft: 

  • Häufigkeit und Anzahl der gehandelten Kryptowährungen 
  • Ob die Kryptowährungen dazu geeignet waren Gewinn zu erwirtschaften
  • Eine fachkundige und systematische Darlegung der Kennzahlen aus dem Geschäft
  • Außenfinanzierung des Geschäfts; beispielsweise durch Bankdarlehen, Leasing, Handelskredite, Risikokapitalgeber usw. 
  • Relative und vollständige Größe des Unternehmens in Bezug auf den Steuerzahler
  • Berufs- und Bildungsstand des Steuerpflichtigen

Das SKAT empfiehlt die FIFO-Methode (First-In-First-Out), um die Gewinne und Verluste aus mehreren Transaktionen zu ermitteln. Nach der FIFO-Methode werden jene Kryptowährungen zuerst verkauft, welche auch zuerst gekauft wurden. Jede Transaktion muss separat berechnet werden. Das bedeutet grundsätzlich, dass die Gewinne aus einer Transaktion nicht mit den Verlusten aus einer anderen Transaktion verrechnet werden können. 

Wieviel Steuern sind bei Krypto-Assets zu zahlen?

Privater Kryptohandel

Bei Privatpersonen, die ihre Einkommenssteuer persönlich einreichen, beträgt die Gewinnsteuer den herkömmlichen Satz von ca. 56%, während die absetzbaren Verluste ungefähr 30% betragen. Der endgültige Steuersatz hängt jeweils vom Steuersatz der örtlichen Gemeinde ab sowie davon, ob man zur Zahlung des Spitzensteuersatzes verpflichtet ist. 

Gewerbsmäßiger Handel mit Kryptowährungen

Gewinne und Verluste aus Kryptotätigkeiten von eingetragenen Gesellschaften werden mit dem üblichen Steuersatz von 22% taxiert.

Bei Schenkung von Kryptowährungen

Da das SKAT davon ausgeht, dass der Beschenkte die Schenkung nicht verlangt hat, sind alle Schenkungen grundsätzlich von der Steuer befreit. Darüber hinaus kann die Anwesenheit von Zeugen für die Übertragung der Schenkung ein Faktor für die Steuerbefreiung sein.

Hard Fork

Im Falle eines Hard Forks wird die neue Fork genauso behandelt wie das ursprüngliche Krypto-Asset. 

Airdrops

Sofern der Wert des Airdrops nicht geringfügig ist, muss nur der Wert versteuert werden, mit dem er anfänglich bezogen worden ist. Erhöht sich der Wert des Airdrops zu einem späteren Zeitpunkt der Kryptowährung, so hat dies keine Auswirkung auf die effektive Berechnung der Einkommens.

Mining-Pools

Alle Einkommen, die durch Mining erbracht worden sind, sind steuerpflichtig. Zudem wird der realisierte Gewinn aus den Verkäufen, der durch Mining gewonnenen Kryptowährungen versteuert. Die Steuer wird jedoch nur auf die Differenz zwischen dem Wert der abgebauten Kryptowährung und die angefallenen Kosten erhoben.

Indirekte Steuern

Mehrwertsteuer

Dänemark obliegt den Richtlinien der Europäischen Union. Diese hat entschieden, dass auf Digitalwährungen keine Mehrwertsteuer anfällt, da sie nur zum Tausch gebraucht werden.

Steuern für ICOs

ICOs fallen unter keinerlei steuerliche Regelungen in Dänemark. Laut der dänischen Finanzaufsichtsbehörde (FSA) sind Token, die normalerweise in ICOs angeboten werden, keine übertragbaren Sicherheiten und können daher nicht als elektronisches Geld eingestuft werden. 

In welcher Steuererklärung gebe ich die meine Kryptoanlagen an?

Der zu zahlende Steuerbetrag errechnet sich in Dänemark aus dem Jahreseinkommen und den Verbindlichkeiten. Es gibt zwei Möglichkeiten Kryptotransaktionen in der Steuererklärung anzugeben: 

  • Einkommensteuererklärung (bei privaten Transaktionen mit Kryptoeinheiten) 
  • Körperschaftsteuererklärung (bei gewerblichem Handel)

Buchführung

Das SKAT empfiehlt Privatpersonen bei Transaktionen mit Kryptowährungen folgende Informationen aufzubewahren, die für eine Erhebung des Gewinns oder des Verlusts gebraucht werden können, um diese steuerlich geltend zu machen: 

  • Belege des Kaufs, Verkaufs, Orders und der Zahlung 
  • Informationen über den Wallet-Anbieter
  • Dokumente über Vereinbarungen mit dem Wallet-Anbieter
  • E-Mails und andere Korrespondenzen über detaillierte Transaktionen
  • Ausdruck des gesamten Kryptovermögens 
  • Ausdruck der Transaktionen 
  • Öffentlicher Code oder Adresse des Wallets
  • Dokumente aus denen die Vertragsart sowie der Zeitpunkt und Ort des Kaufs und alle anderen Veränderungen hervorgehen, wie zum Beispiel Kontoauszüge, die den Kauf und Verkauf der Kryptowährung nachweisen oder andere relevanten Dokumente der Transaktion, die den Besitz beweisen können.

Damit das SKAT nachvollziehen kann, ob die Ansprüche auf Steuerrückzahlung des Unternehmens gerechtfertigt sind, verlangt es folgende Dokumente:

  • Dokumente über Gewinn- und Verlustkalkulationen 
  • Detaillierte Informationen zur Walletgründung 
  • Dokumente aus denen der Verwendungszweck des Kaufs der Kryptowährungen hervorgeht
  • Informationen, die darlegen wie das Benutzerprofil an der Kryptobörse angemeldet wurde
  • Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kryptobörse 
  • Eine Zusammenfassung aller Kryptotransaktionen und eine Aufzählung von sich momentan in Besitz befindender Krypto-Assets

Weitere Informationen

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