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Kryptosteuern in Norwegen

In Norwegen gelten Kryptowährungen nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, da sie kein allgemein akzeptiertes Tauschmittel sind. Aufgrund fehlender Rechtsvorschriften, welche die Transaktionen mit Kryptowährungen im Land regeln, müssen weder der Handel noch das Mining von Kryptowährungen unter den Vorschriften für Finanzdienstleistungen lizenziert werden. 

Welche Steuern gelten 

In Sachen Besteuerung betrachtet die norwegische Steuerbehörde (NTA) Kryptowährungen als Vermögenswerte, die der allgemeinen Kapitalgewinnsteuer unterliegen. 

Krypto-Steuer-Verordnung in Norway

Der Handel mit Krypto-Assets

Während alle Einkünfte von Privatpersonen aus dem Handel mit digitalen Währungen der Kapitalertragsteuer unterliegen, sind Verluste steuerlich absetzbar. Diese Besteuerung gilt für norwegische Steuerinländer mit Wohnsitz im In- oder Ausland. Des Weiteren ist es möglich, dass die NTA, bei einer gewissen Anzahl von Transaktionen, den Handel als gewerbliche Tätigkeit einstuft. Die Anlagen und Gewinne unterliegen dann der Körperschaftsteuer.

Mining

Kapitalerträge aus Mining von Privatpersonen gelten ebenfalls als steuerpflichtige Einkommen mit abschreibungsfähigen Verlusten. Allerdings umfasst die Besteuerung für gewerbliches Mining sowohl Vermögenswerte, Geschäftstätigkeiten und andere Leistungen aus den gewerblichen Tätigkeiten. Die Steuerschuld aus dem Miningtätigkeit berechnet sich auf der Grundlage des Marktwertes der Kryptowährung zum Zeitpunkt seiner Generierung. 

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Mining in Norwegen als gewerbliche Tätigkeit zählt: 

  • Es ist eine gewisse Laufzeit beabsichtigt
  • Es gibt eine Gewinnerwartung
  • Sie haben einen bestimmten Umfang
  • Sie erfolgen auf Risiko und Kosten des Steuerzahlers
  • Sie werden regelmäßig durchgeführt

Der Gewinn oder Verlust ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Einkaufswert der Kryptowährung und seinem Veräußerungswert. Der Einkaufswert bezeichnet den Kaufpreis der Währung einschließlich den Transaktionskosten. Ebenso bezeichnet der Veräußerungswert jenen Betrag, den der Steuerzahler für den verkauften Coin nach Abzug der Transaktionskosten erhält. Diese Berechnung gilt immer dann, wenn der Verkäufer entweder die Währungseinheit durch Mining generiert oder durch Kauf erworben hat. 

Wenn sich jedoch der Wert Ihrer Kryptowährung aufgrund einer Änderung des Wechselkurses während der Besitz- oder Haltedauer erhöht, gibt es keine separate Gewinn- oder Verlustberechnung. Stattdessen zählt dies als gesamthafte Steigerung der Einkünfte.

Eine Transaktion unterliegt auch dann der Steuer, wenn Kryptowährungen gegen eine andere Kryptowährung getauscht werden. Sollten Sie eine Kryptowährung verkaufen und die Geldleistung in einer Kryptowährung erhalten, unterliegt dieser Handel nach wie vor der Besteuerung. Um Ihren Gewinn oder Verlust zu berechnen, müssen Sie den Marktwert der Kryptowährung in norwegischen Kronen (NOK) zum Zeitpunkt des Abschlusses der Transaktion ermitteln. 

Wieviel Steuern muss ich für mein Kryptovermögen zahlen?

Kapitalgewinn bei Privatpersonen

Für Privatpersonen beläuft sich der jährliche Steuersatz für Kryptowährungen auf ca. 22%. Dieser Satz wird als Gesamtwert der Kryptowährungen ab dem 1. Januar des Berichtsjahres berechnet. Allerding fällt ein progressiver Steuersatz an, wenn das monatliche Bruttoeinkommen entweder 14‘451 NOK oder das Bruttojahreseinkommen 174‘500 NOK übersteigt. 

Daher sollten Sie beachten, dass Ihr endgültiger Steuersatz sowohl von Ihrer Einkommensklasse abhängt als auch davon, ob Sie etwaige Ansprüche und Abzüge in Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend machen können. 

Körperschaftsteuer

Unternehmen, deren Haupteinnahmen aus dem Handel mit Kryptowährungen oder Mining erzielt werden, unterliegen einem pauschalen Körperschaftsteuersatz von 22%. 

Indirekte Steuern

Mehrwertsteuern

Bis 2015 unterlag der Handel mit Kryptowährungen einem Mehrwertsteuersatz von 25%. Zwei Jahre nachdem der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass Kryptowährungen von der Mehrwertsteuer befreit sind, wurde 2017 diese Regelung aufgehoben. Derzeit erhebt die NTA weder auf Mining noch auf den Tausch von Kryptowährung eine Mehrwertsteuer. 

Stromsteuer

Rechenzentren, die Kryptowährungen mit einer Leistung von 0,5 MW aktiv abbauen, unterliegen einem reduzierten Steuersatz gegenüber des herkömmlichen Stromsteuersatzes. Während sich der herkömmliche Stromsteuersatz im Jahr 2020 auf 0,1613 NOK die kWh belief, betrug der reduzierte Steuersatz 0,00505 NOK die kWh. 

Allerdings beschränkt sich der reduzierte Stromsteuersatz ausschließlich auf jene Geräte, die den Server direkt in Betrieb halten; also etwa den Sicherheitsvorrichtungen, der Kühlung und Beleuchtung, sowie der Aggregate, Server und Pumpen. 

Steuern für ICOs

Aufgrund der Tatsache, dass sich keine zwei ICOs gleichen, entschied die NTA, dass alle ICOs einzeln geprüft werden müssen. Laut NTA wird es dadurch einfacher die spezifischen Steuern zu ermitteln, die für jeden ICO anfallen. 

Vor diesem Hintergrund wird ein ICO dahingehend beurteilt, ob es Waren oder Dienstleistungen erbringt und welche Art von Dingen geliefert werden (beispielsweise Non-Fungible Tokens) und ob es sich um eine Finanzdienstleistung handelt oder nicht 

Wie gebe ich meine Krypto-Assets in meiner Steuererklärung an?

Die Steuerhöhe eines Jahres richtet sich sowohl nach dem Einkommen, den Schulen und Abzügen sowie dem Vermögen. Sie werden der NTA auf den folgenden Formularen angegeben: 

  • Erklärung zur Kapitalertragsteuer (bei privatem Kryptohandel)
  • Andere Einkommenssteuererklärung (bei privaten Gewinnen durch Mining) 
  • Gewerbliche Einkommenssteuererklärung (bei größeren Gewinnen durch Mining)

Bestandsführung

Privatpersonen empfiehlt die NTA die folgenden Unterlagen aufzubewahren, da sie für das Ausfüllen der Steuererklärung von Relevanz sein können: 

  • Datum der Transaktion
  • Art der Digitalwährung
  • Ob die Digitalwährung durch Kauf, Akquise oder Mining in Besitz gekommen ist. 
  • Adresse des Coins
  • Der Einkaufswert beziehungsweise Marktwert der Währung in norwegische Kronen zum Zeitpunkt des Erhaltens
  • Transaktionsprotokolle
  • Kontoauszüge
  • Mining-Protokolle, aus denen die Anzahl der der abgebauten Kryptowährungen mit Auszahlungsdatum ersichtlich ist. 
  • Jahresabschluss 
  • Weitere Dokumente von der Tauschbörse, Broker oder Wallets. 

Weitere Informationen

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