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Kryptosteuern in Schweden

Das weltweite Einkommen von in Schweden ansässigen Privatpersonen unterliegt der Besteuerung. Das schwedische Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Arten des Einkommens, wie zum Beispiel Einkommen aus unselbstständiger Arbeit, Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Gewerbeeinkommen und Vermögenseinkommen. Vermögensgewinne, wie sie beispielsweise aus Kryptowährungen erzielt werden, gelten als Vermögenseinkommen. 

In Schweden gibt es keine spezifischen Steuergesetze für die Besteuerung von Krypto-Assets. Nach schwedischem Steuerrecht werden Kryptowährungen nicht als offizielle Währungen anerkannt, sondern gelten als eine andere Art von Vermögenswert und unterliegen daher weiterhin der Besteuerung. 

Welche Steuern anfallen

Aus bestimmten Transaktionen von Krypto-Assets können für Privatpersonen Steuern anfallen, und zwar wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: 

  • Es wurden Krypto-Assets verkauft 
  • Kryptowährungen wurden gegen eine Andere getauscht 
  • Krypto-Assets wurden gegen Fiat-Währung getauscht 
  • Es wurden Waren oder Dienstleistungen mit Krypto-Assets gekauft

Kapitalerträge- und Gewinne werden normalerweise pauschal mit 30% besteuert. 

Kryptosteuerverordnung in Schweden

Zusätzlich werden Einkünfte aus der Veräußerung von Krypto-Assets pauschal mit einem Steuersatz von 30% besteuert. Wenn die Einkünfte jedoch als Geschäftseinkommen betrachtet werden, unterliegen die daraus resultierenden Gewinne der Einkommensteuer. 

Mining

Die schwedischen Steuerbehörden schreiben keine spezifische steuerliche Behandlung für Mining vor und die Besteuerung unterliegt daher den regulären Steuervorschriften. Daher unterliegen Einkünfte aus Mining-Aktivitäten, entweder der Einkommensteuer gemäß den Steuervorschriften für Einkommen aus unselbstständiger Arbeit oder für Gewerbeeinkommen – je nach Art des Unternehmens. 

Wieviel Steuern muss ich für meine Krypto-Assets zahlen?

Die Steuerschuld berechnet sich aus dem Nettogewinn- oder Verlust zum Zeitpunkt des Verkaufs, d.h. dem Erlös des Verkaufs abzüglich der Anschaffungskosten. Die Anschaffungskosten hängen von der Art und Weise ab, wie das Krypto-Asset erworben wurde. Zum Beispiel: 

  • Ist das Krypto-Asset gekauft worden, so entsprechen die Kosten dem Kaufwert in Schwedischen Kronen. 
  • Wenn das Krypto-Asset durch Mining in Besitz gekommen ist, so entsprechen die Kosten dem Marktwert zum Zeitpunkt der Inbesitznahme in Schwedenkronen. 
  • Sofern das Krypto-Asset als Zahlung aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen eingegangen ist, betragen die Kosten die Mehrwertsteuer vom Verkauf in Schwedische Kronen. 
  • Wenn das Krypto-Asset als Gehalt eingegangen ist, entsprechen die Kosten dem ausgewiesenen Einkommen in Schwedische Kronen.

Erzielte der Anleger einen Gesamtgewinn, so unterlegt dieser Gewinn einer Kapitalertragsteuer von 30%. Wenn die Investition einen Nettoverlust für das Jahr aufweist, sind nur 70% des Verlusts abschreibbar. 

Wenn die Gewinne als Geschäftseinkommen betrachtet werden, unterliegen sie den folgenden Einkommenssteuersätzen (die gleichen Sätze gelten für Einkommen aus unselbstständiger Arbeit): 

  • Bis zu 523‘000 SEK beträgt der Steuersatz 0%. 
  • Ab 523‘000 SEK beträgt der Steuersatz 20%.

Auf Geschäftseinkommen werden ebenfalls Kommunalsteuern in Höhe von 29% bis 36% fällig.

Indirekte Steuern

Stempelsteuer

In Schweden gibt es keine Transaktionssteuer.

Mehrwertsteuer

Die schwedischen Mehrwertsteuerregelungen richten sich nach den Vorschriften der Europäischen Union. Für Krypto-Assets existieren keine spezifischen Mehrwertsteuergesetzte- oder Richtlinien. Der Tausch von Fiat-Währung zu Kryptowährung und umgekehrt stellt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein, von der Mehrwertsteuer befreites Verfahren dar. Für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen fallen also keine Mehrwertsteuer an. 

Stempelsteuer

In Schweden fallen für Krypto-Assets keine Transaktionssteuern an. 

Schenkungs- und Erbschaftssteuer

In Schweden gibt es weder eine Schenkungs- noch eine Erbschaftssteuer.

Wie gebe ich meine Krypto-Assets in der Steuererklärung an?

Krypto-Assets sind in Anhang K4 unter Abschnitt D des schwedischen Steuerformulars anzugeben. Dieses Formular muss zusammen mit der üblichen Steuererklärung eingereicht werden. 

Privatpersonen müssen eine Steuererklärung für ein Kalenderjahr einreichen. Die Frist endet in der Regel am 2. Mai des folgenden Jahres.

Bestandsführung

Privatpersonen haben ihre Transaktionen mit Krypto-Assets in der Steuererklärung anzugeben. Daher ist es wichtig, über Folgendes Aufzeichnungen zu führen: 

  • Datum des Verkaufs des Krypto-Assets
  • Dokumente der Tauschtransaktion zwischen zwei Krypto-Assets
  • Dokumente der Tauschtransaktion zwischen Krypto-Asset und Fiat-Währung 
  • Dokumente über den Kaufpreis von Waren und Dienstleistungen, die mit Krypto-Assets gekauft wurden.

Die Steuerbehörden empfehlen dem Steuerzahler, seiner eigenen Aufzeichnungen über die Transaktionen von Krypto-Assets zu führen.

Weitere Informationen

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