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Kryptosteuern in Ungarn

In Ungarn gibt es keine Behörde, die sich mit der Regulierung von Krypto-Assets im Land befasst. Das erklärt, warum Kryptowährungen keine genaue rechtliche Definition haben. 

Kryptowährungen gelten auch nicht als offizielles gesetzliches Zahlungsmittel, da sie weder von einer zentralen Stelle ausgegeben werden noch ihr Wechselkurs von der ungarischen Nationalbank autorisiert werden kann. 

Welche Steuern anfallen

Trotz des Fehlens spezifischer Vorschriften stuft die ungarische Steuer- und Zollverwaltung (NAV) alle Gewinne aus Krypto-Assets als „sonstige Einkünfte“ ein und besteuert sie als solche. 

Kryptosteuerverordnung in Ungarn

Handel mit Krypto-Assets

In Übereinstimmung mit den bestehenden Steuergesetzen des Landes erwartet die NAV, dass Privatpersonen, die mit Kryptowährungen handeln, eine persönliche Einkommensteuer zu zahlen. Neben dieser Einkommenssteuer unterliegen Privatpersonen auch einer Gesundheitsbeitragssteuer.

Eine Handelsplattform für Kryptowährungen, die offiziell gewerblich tätig ist, ist körperschaftsteuerpflichtig. Je nach Standort des Unternehmens, ist es möglich, dass es noch der lokalen Gewerbesteuer unterliegt. 

Mining

Die NAV betrachtet Mining als Einnahmen, wenn sie durch den Einsatz von Software erzielt wurden. Privatpersonen, die Mining betreiben, unterliegen daher dem Lohnsteuergesetz des Landes. Dieses ist eine Kombination aus Einkommens- und Gesundheitsbeitragssteuer. 

Die gleichen Steuern, die für das Geschäft mit Kryptowährungen gelten, gelten auch für Mining. In anderen Worten: Ein Unternehmen, das Mining von Kryptowährungen betreibt sollte damit rechnen, sowohl eine Körperschafts- als auch die lokale Gewerbesteuer zu zahlen. 

Hinweis: Die Einkommenssteuer und die Gesundheitsbeitragssteuer, die für Privatpersonen gelten, sollten nicht als Aufwendung behandelt werden. Daher sollten Sie ihre Steuerbemessungsgrundlage auf 85% Ihres Einkommens festlegen. Wenn Sie Ihre Steuererklärung machen, müssen sie Ihr Einkommen immer in dem Jahr angeben, in dem Sie entweder Ihre Kryptowährungen in Fiat Währung umgetauscht oder die Kryptowährung auf Ihr Bankkonto übertragen haben. 

Wieviel Steuer muss ich auf meine Krypto-Assets zahlen?

Ungarn erhebt auf das weltweite Einkommen alle in Ungarn Wohnenden Steuern, während Personen mit Wohnsitz außerhalb des Landes nur Steuern auf Einkommen zahlen, das direkt im Land erwirtschaftet wurde. 

Die Einkommensteuer

Nach dem Einkommensteuergesetz wird das steuerpflichtige Bruttoeinkommen von Privatpersonen pauschal mit 15% besteuert. 

Die Gesundheitsbeitragssteuer

Die obligatorische Gesundheitsbeitragssteuer für Einzelpersonen beträgt pauschal 22%.

Körperschaftssteuer

Das NAV erhebt eine Körperschaftssteuer für alle im Land ansässigen Unternehmen von 9%. Kapitalgewinne sind in dieser Körperschaftsteuer enthalten, allerdings gibt es Ausnahmen, die mit der NAV abgeklärt werden sollten.

Unternehmenssteuer

Die Unternehmenssteuer ist die reguläre lokale Steuer, die ein Unternehmen für den Betrieb in einer bestimmten Gemeinde zahlt und die nach der Berechnung des Bruttogewinns fällig wird. Jede Gemeinde legt den Steuersatz individuell fest, der für ihr Gebiet gilt. Jedoch beträgt die lokale Unternehmenssteuer in Ungarn maximal 2%.

Indirekte Steuern 

Mehrwertsteuer

Ungarn arbeitet derzeit einen detaillierten Steuerrahmen für Krypto-Assets aus. In der Zwischenzeit folgt das Land dem Präzedenzfall des Europäischen Gerichtshof, der Kryptowährungen von der Mehrwertsteuer befreit. Infolgedessen fällt in Ungarn keine Mehrwertsteuer auf digitale Währungen an. 

Wie gebe ich Krypto-Assets in meiner Steuererklärung an?

Die erhobene Steuer ist für Privatpersonen vom Einkommen abhängig. Im Falle eines Unternehmens hängt die Höhe der gezahlten Steuer von den jährlichen Ausgaben, Einkünften und Gewinnen ab. Jedes Jahr muss eine Steuererklärung ausgefüllt werden: 

  • Einkommensteuererklärung (für Privatpersonen und ihre Partner) 
  • Erklärung zur Körperschaftssteuer (gewerblich)

Bestandsführung

Die Steuererklärung erfordert einen hohen administrativen Aufwand, mit jeder Menge Dokumentationen und Bewertungen. Aus diesem Grund und um Strafen zu vermeiden, empfiehlt die NAV, dass Privatpersonen eine detaillierte und persönliche Auszeichnung aller Transaktionen von ihren Krypto-Assets führen, anstatt sich auf die Krypto-Börse für solche Informationen zu verlassen. Dokumente, die Teil der Dokumentation einer Person sein sollten, werden wie folgt angegeben: 

  • Art der Kryptowährung 
  • Wie das Krypto-Asset in Besitz gekommen ist, also beispielsweise durch Schenkung, Kauf, Verkauf oder Mining 
  • Datum der Transaktion 
  • Betrag des Krypto-Assets 
  • Kontoauszüge 
  • Adresse des Wallets 
  • Wert der Transaktion

Weitere Informationen

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