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Neuseeland akzeptiert bald Gehälter in Bitcoin

Matthias Nemack

Neuseeland gilt politisch in vielerlei Hinsicht als fortschrittlich. Nun akzeptieren Finanzbehörden bald auch Einkommens-Zahlungen in Krypto-Coins.

Neuseelands Finanzeinrichtungen als gutes Vorbild

Oft sind es die kleinen Länder, die zeigen, wie einfach und schnell es gehen kann: So kann Neuseelands Regierung vermelden, beim Thema Kryptoregulierung und -akzeptanz weiter zu sein als zum Beispiel die Vereinigten Staaten. Allerdings gibt es auch dort erste Bundesstaaten wie Ohio, die schon vor längerem Steuerzahlungen in Bitcoin erlauben wollten. In den USA insgesamt deutet vieles auf eine Verschärfung der Regulierung für Bitcoin, Ethereum und die Kryptobörsen hin. Dass es anders gehen kann zeigt nun also Neuseeland, das Land, das vielen Kinofans vor allem aus den Herr der Ringe-Filmen bekannt ist. Schon jetzt akzeptiert das Land in vielen alltäglichen Bereichen die wichtigste digitale Währung der Welt und verschiedene Altcoins. Die Regierung lässt nun durchblicken, wie genau die neue Akzeptanz aussehen soll.

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Schon Ende des Monats sind Krypto-Zahlungen möglich

Geplant hat die Politik, dass in Zukunft Einkommen in verschiedenen Kryptowährungen ausgezahlt werden können. Dies wird Branchenkennern zufolge im beliebten Urlaubsland auf jeden Fall für eine schnellere Verbreitung digitaler Währungen führen. Auch ein insgesamt größeres Interesse bei normalen Anlegern scheint bereits vorprogrammiert. Es sind nicht einfach nur spekulative Medienmeldungen, die von der Offenheit für die Kryptobranche künden. Die Basis der Nachrichten ist ein Schriftstück der zuständigen Finanzbehörden in Neuseeland. Die staatlichen Einrichtungen haben in einem Dokument genau formuliert, wie Arbeitgeber Krypto-Coins auf legale Art und Weise für Gehaltszahlungen an Mitarbeiter verwenden können. Wie erwartet ist die Entwicklung kein Freifahrtschein für die gesamte Welt der Kryptowährungen.

Vorerst sind vier Kryptowährungen berücksichtigt

Neuseeland gibt einen sehr klaren und vergleichsweise eng gesteckten Rahmen für Krypto-Einkommensabrechnungen vor. Nur eine überschaubare Zahl Coins kann zum Einsatz kommen. Der Grund: Eben diese Währungen der digitalen Welt konnten sich in der behördlichen Analyse das Quasi-Gütesiegel „geldähnlich“ sichern. Die bisher zulässigen drei Coins neben dem Bitcoin sind:

So ließe sich sagen: Ein guter Anfang ist gemacht, dass zukünftig auch andere Kryptowährungen auf der Liste stehen werden. Priorität hat für die Behörden, dass die zugelassenen Währungen in die heimische Devise, denn Neuseeländischen Dollar, getauscht werden können. Daraus ließe sich in der Tat eine Erweiterung der Coins ableiten, sobald Börsen einen direkten Eintausch in Neuseelanddollar ermöglichen. Also ohne den Umweg über andere Digitalwährungen. Dann würden Finanzämter wohl auch andere Coins als geldähnlich einordnen. Für die Steuerberechnungen ist übrigens jeweils der Coin-Kurs im Auszahlungsmoment relevant. Auch dieses Problem der schwankenden Kurse haben die Behörden behoben. Als Starttermin für die neue Steuerregelung und das Gesetz gilt der 29.08.2019.

Featured Image: Von Lukasz Stefanski | Shutterstock.com

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