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Der erste Bitcoin Automat in München: Wo er steht und wie er funktioniert

Benson Toti

In München steht seit Ende Oktober der erste legale Bitcoin Automat Deutschlands. Der Grund: Ein Urteil des Berliner Kammergerichts hat entschieden, dass der Handel mit Bitcoin nicht mehr der Erlaubnis der Bafin bedarf. Wo der Automat steht, wie er funktioniert und was die Hintergründe und Folgen des Urteils sind, erklärt dieser Beitrag.

Der erste legale Bitcoin Geldautomat Deutschlands steht seit Ende Oktober in München. Vorzufinden ist der Automat in einer Spielhalle mit angebundener Videothek am Frankfurter Ring in Milbertshofen. Der Automat ist nicht der erste, aber derzeit einzige in Deutschland. Der Grund: Früher aufgestellte Automaten mussten aus rechtlichen Gründen wieder abgebaut werden. Ein Urteil des Kammergerichts Berlin hat nun (vorerst) den Weg für den Umtausch von Euro gegen Bitcoin am Automaten freigemacht.

Bitcoin Automat in München: Standort und Funktionsweise

Der Bitcoin Automat steht in der „Monte24“ Spielhalle. Bitcoin kann an den Automaten gegen Euro gekauft werden. Nutzer müssen Name und Geburtsdatum angeben und ihren Personalausweis scannen. Der anonyme Wechsel von Fiat Geld in die Kryptowährung ist somit nicht möglich. Es besteht aber nun die Möglichkeit, Bitcoin offline zu kaufen. Betrieben wird der Bitcoin Automat durch das in Wien ansässige Unternehmen Orderbob, dass in Österreich bereits zahlreiche Automaten aufgestellt hat.

In anderen Ländern sind Bitcoin Automaten längst Realität. Insbesondere an Flughäfen finden sich viele dieser Geräte. Der Grund für die bisherige Abstinenz in Deutschland war die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Diese hatte sich als oberste Instanz für den Handel mit Bitcoin betrachtet.

Berliner Kammergericht: Bitcoin kein Finanzinstrument nach § 1 KWG

Bislang galt für die rechtliche Einstufung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen, was die Bafin in einem Erlass festgestellt hatte. Demnach handelt es sich bei Kryptowährungen um Rechnungseinheiten und damit Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz (KWG). Damit ist der gewerbliche Handel mit Bitcoin (wie er zum Beispiel durch Bitcoin Börsen betrieben wird) eine erlaubnispflichtige Tätigkeit.

Das Berliner Kammergericht hat dieser Auffassung der Behörde widersprochen. In dem vorhandenen Fall sollte der Angeklagte Betreiber einer Bitcoin Handelsplattform eine Geldstrafe zahlen, da eine solche Erlaubnis nicht vorhanden war. Die Richter vertraten jedoch die Auffassung, dass es sich bei Bitcoin nicht um Finanzinstrumente im Sinne des § 1 KWG handle und dass deswegen auch keine Erlaubnispflicht durch die Bafin bestehe.

Endgültiger Regulierungsstatus bleibt offen

Nach Auffassung der Richter ist es nicht Aufgabe von Bundesbehörden, gestaltend in Strafgesetze einzugreifen. Das Gericht stellte einen westlichen Unterschied zwischen Rechnungseinheiten im traditionellen Sinne und Bitcoin und anderen Kryptowährungen fest. Letzteren fehle es an einer allgemeinen Anerkennung und damit einer hinreichend prognostizierbaren Wertbeständigkeit.

In der Branche weckt das Urteil Hoffnung. Durch den Wegfall der Erlaubnispflicht würden viele Prozesse im Umfeld des Handels einfacher. Dennoch muss das Urteil nicht das letzte Wort sein. Zum einen ist es möglich, dass eine höhere Instanz eine andere Auffassung vertritt. Zum anderen könnte das Urteil auch den Gesetzgeber anspornen, im Hinblick auf die Regulierung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen gestaltend tätig zu werden.

Viele Beobachter hoffen auf einen solchen Impuls des Gesetzgebers. Ihre Erwartung: Eine klare, saubere Regulierung könnte dem Kryptosegment zu einer größeren Akzeptanz verhelfen.

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