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Österreichs Krypto-Meldepflicht tritt in Kraft

Matthias Nemack

Ähnlich wie in Deutschland sind Unternehmen, die in Bitcoin und Altcoins investieren oder andere Krypto-Leistungen anbieten, ab sofort meldepflichtig.

Meldung ist ab dem neuen Jahr obligatorisch

2020 wird das Jahr der neuen Rechtslagen in vielen Ländern Europas und weltweit. In Deutschland greift pünktlich zur Jahreswende eine Registrierungspflicht, die unter anderem Unternehmen mit Wallet-Angeboten und anderen Verwahrdienstleistungen betrifft. Nur wenn die deutsche BaFin grünes Licht gegeben hat, dürfen Unternehmen Bitcoins und Altcoins offiziell verwahren und Kunden Dienstleistungen offerieren. Ende November 2020 läuft die Frist für umfassende Antragstellung auf Zulassung ab. Bis dahin gilt eine Übergangsphase. Auch in der Alpenrepublik Österreich tritt mit dem heutigen Tag eine Krypto-Meldepflicht in Kraft. Und die zuständige Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat sich einiges vorgenommen. Auch hier sieht das österreichische Recht nun eine Registrierungspflicht vor, die für Dienstleister mit Bezug zu Kryptowährungen wie Ethereum und Ripple Gültigkeit hat.

Geldstrafen in sechsstelliger Höhe drohen bei Verstoß

All diese Firmen, die sich in irgendeiner Weise dem Handel mit Bitcoin & Co., Wallet-Angeboten, Börsen und anderen Produkten/Leistungen zuordnen lassen, müssen sich behördlich anmelden. Basis ist die 5. Geldwäsche-Richtlinie (AMLD5), der das Geldwäschegesetz Österreichs inzwischen Rechnung trägt. Wer die Regiestrierung versäumt oder gar bewusst zu umgehen versucht, sollten auf Bußgelder vorbereitet sein. Und zwar auf schmerzlich hohe Geldstrafen, wie die Behörde pünktlich zur Einführung der Meldepflicht nochmals betont. Bis zu 200.000 Euro können fällig werden, wenn Verbote nicht eingehalten und die Meldepflicht umgangen wurde. Die Behörde hebt zudem hervor, dass generell alle Unternehmen, die ihr Portfolio durch einen Bitcoin Kauf oder den Handel mit Kryptowährungen wie Ripple erweitern möchten, meldepflichtig sind.

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Kryptofirmen an identische Regeln wie Banken gebunden

Diese Aussage betrifft dementsprechend ebenso Banken oder Kreditinstitute und jede Arrt Finanzdienstleister. Neben Maßnahmen gegen Geldwäsche steht wie gehabt auch der Kampf gegen die Finanzierung internationalen Terrorismus im Mittelpunkt der nun geltenden Pflichten für Unternehmen. Ganz gleich, ob es sich um Verwahrstellen, Handelsplattformen oder Portale für den Tausch zwischen unterschiedlichen Marktteilnehmern handelt. Die Aufsichtsbehörde besteht auf einer Informationspflicht, sollte sich bei registrierten Unternehmen etwas an der Geschäftsführung und den wirtschaftlichen Aktivitäten ändern. Bleiben Informationen aus, droht der Entzug der Zulassung. Auch bereits aktive Unternehmen sollten sich also dringend um den Erhalt einer Zulassung bemühen. Das trifft zum Beispiel auf die erfolgreiche Wiener Börse Bitpanda. Allerdings hat das Unternehmen das Lizenzierungsverfahren bereits hinter sich.

Featured Image: Von Gerd Altmann | Pixabay

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