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Indien prüft Legalisierung von Kryptowährungen

Benson Toti

Seit dem Verbot der indischen Zentralbank im April haben Kryptowährungen auf dem Subkontinent einen schweren Stand. Dies könnte sich bald ändern: Die Regierung hat eine Kommission eingesetzt, die Bitcoin und Co. zu einem legalen Stand in dem Land verhelfen könnte.

Die indische Zentralbank RBI hatte im April de facto ein Verbot von Kryptowährungen verfügt und allen Banken des Landes untersagt, mit Unternehmen zu handeln oder diesen sonstige Dienstleistungen anzubieten, die mit Kryptowährungen handeln oder in sonstiger Weise damit in Verbindung stehen. Dies bedeutete für die Betreiber von Börsen und Anbieter anderer Dienstleistungen, dass Kredite, Zahlungsverkehrslösungen etc. plötzlich nicht mehr erhältlich waren – jedenfalls nicht bei indischen Banken. Die Entwicklungen auf dem Subkontintent hatten nach Ansicht vieler Beobachter zum Kursverfall bei Bitcoin und Co. beigetragen.

Finanzministerium setzt Expertenkommission ein

Nun hat die indische Regierung eine Expertenkommission eingesetzt. Das Komitee soll sich mit der Regulierung – und damit der Legalisierung – von Kryptowährungen auseinandersetzen. Mit Ergebnissen wird lokalen Medien zufolge bis Februar gerechnet. Es werden Teilnehmer der Kommission und aus dem Regierungsumfeld zitiert, denen zufolge eine Legalisierung mit strengen Auflagen im Raum steht. So bestehe ein Konsens darüber, dass ein vollständiges Verbot nicht dauerhaft angestrebt werden könne.

Die Bildung der Kommission und damit absehbar verbundene Kehrtwende des Landes in seinem Verhältnis zu Kryptowährungen ist nicht gänzlich überraschend. So hatten Beobachter schon im Sommer gemutmaßt, dass das Verbot eher eine Übergangslösung darstellen könnte. Damals hatte der Oberste Gerichtshof der Zentralbank Recht gegeben. Die Zentralbank hatte sich darauf berufen, dass laut indischem Gesetz alle Zahlungsmittel durch den Staat autorisiert werden müssten. Bereits damals stand die Zulassung von Bitcoin und Co. als Ware im Raum.

Nicht überraschend ist der Schritt zudem in Anbetracht der Tatsache, dass in Indien zahlreiche FinTechs an der Entwicklung des Kryptosegments und damit verbundener Dienstleistungen beteiligt sind. Während die Entwicklung von der Regierung mindestens toleriert wird, ist der Kauf echter Coins verboten. Im Oktober entfernten die Behörden den ersten auf dem Subkontinent installierten Bitcoinautomaten (der kürzlich in München aufgestellte ATM existiert dagegen noch).

In Indien gab es vor dem Verbot verschiedene Kryptobörsen, die ihren operativen Betrieb nach dem Erlass der Zentralbank jedoch weitgehend einstellen mussten. Ob und wie es für diese Börsen nach einer Legalisierung weitergeht, ist jedoch unklar. Denkbar wäre z. B., dass Zahlungen in Bitcoin und Co. in Indien nur über spezielle Konten zugelassen werden, die eine eindeutige Identifizierung der Inhaber ermöglichen.

Dem Bitcoin Kurs haben die Meldungen aus Indien jedenfalls nicht gestartet: Am Wochenende notierte die größte Kryptowährung im grünen Bereich.

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